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Gebührenerhöhung Gema
Musikfolgen bei Live-Musikveranstaltungen einreichen, sonst folgt Strafzuschlag!

Der DEHOGA ist es gelungen, einen moderaten Tarifabschluss über 2 Jahre Laufzeit mit der Gema zu vereinbaren:

Ab dem 01. Januar 2011 erhöhen sich die Gema-Tarife um 0,75 Prozent, nochmals um weitere 0,75 Prozent zum 01. Januar 2012.
Weitere Tariferhöhungen und Tarifmodifizierungen konnten abgewehrt werden.

Wichtig jedoch: die Gema wird Nichteinreichung von Musikfolgen öffentlicher Live-Musikveranstaltungen sanktionieren und 5 Prozent des Tarifes U-VK (für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) als Strafzuschlag erheben. Vordrucke für die Musikfolgeliste finden Sie unter www.gema.de


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