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Musikfolgen bei Live-Musikveranstaltungen einreichen, sonst folgt Strafzuschlag!
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Der DEHOGA ist es gelungen, einen moderaten Tarifabschluss über 2 Jahre Laufzeit mit der Gema zu vereinbaren:
Ab dem 01. Januar 2011 erhöhen sich die Gema-Tarife um 0,75 Prozent, nochmals um weitere 0,75 Prozent zum 01. Januar 2012. Weitere Tariferhöhungen und Tarifmodifizierungen konnten abgewehrt werden.
Wichtig jedoch: die Gema wird Nichteinreichung von Musikfolgen öffentlicher Live-Musikveranstaltungen sanktionieren und 5 Prozent des Tarifes U-VK (für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) als Strafzuschlag erheben. Vordrucke für die Musikfolgeliste finden Sie unter www.gema.de
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