Unsere AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NORDIQ GmbH für den Internet-Shop www.RedSam.de im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der NORDIQ GmbH (im Folgenden REDSAM genannt) und Unternehmern (im Folgenden Auftraggeber genannt). Alle Lieferungen und Leistungen von REDSAM erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

2. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verwiesen wird auf § 14 BGB.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von REDSAM ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle elektronisch oder per E-Mail an REDSAM übermittelten Bestellungen und werden mit jeder Bestellung vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt.

2. Angebot- und Liefergegenstand

1. Die Angebote von REDSAM sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung des Sortiments auf REDSAM.DE im Internet stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar. Der Auftraggeber gibt durch seine Bestellung im Online-Shop oder per E-Mail ein verbindliches Kaufangebot an REDSAM ab. REDSAM ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Kaufangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch REDSAM zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vorlieferanten.

2. Aufträge gelten von REDSAM erst dann als angenommen, wenn sie entweder schriftlich bestätigt sind oder die Leistung erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich REDSAM die Änderung von Angeboten sowie Verbesserungen und Änderungen der Bauart oder Ausführung ihrer Waren vor. Eine Eingangsbestätigungsmail, die sofort nach Eingang der Bestellung des Auftraggebers automatisch durch das System generiert und versandt wird, stellt keine verbindliche Annahme des Kaufangebots durch REDSAM dar. An die in Angeboten genannten Preise hält sich REDSAM 14 Tage gebunden insoweit keine andere Frist auf dem Angebot vermerkt ist.

3. Die Verantwortung für die Auswahl der vom Auftraggeber bestellten Systeme, Geräte und Teile (im Folgenden Waren genannt) bzw. der vom Käufer gewünschten Leistungen einschließlich das mit den Lieferungen und Leistungen durch REDSAM beabsichtigte Leistungsergebnis liegt beim Auftraggeber, sofern und soweit nicht ausdrücklich eine Beratung des Käufers durch REDSAM vereinbart wurde.

4. Angaben in Prospekten, Online-Angeboten und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zu Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. REDSAM ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch REDSAM nicht übernommen.

5. Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren auch nach Vertragsabschluss sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Auftraggeber nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist. Insbesondere bei Modellwechseln der TV- Produktpalette ist REDSAM berechtigt, das jeweilige Nachfolgemodell anstatt des bestellten Modells zu liefern, sofern dem Auftraggeber dadurch keine Mehrkosten entstehen und das Nachfolgemodell alle wesentlichen Leistungsmerkmale des bestellten Modells aufweist.

3. Lieferungen und Leistungen

1. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt REDSAM ausdrücklich vorbehalten.

2. Sämtliche Ware wird für den Auftraggeber an die von ihm angegebene Anschrift versandt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung auf Euro-Palette frei Haus bis hinter die erste verschließbare Tür. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei Anlieferung eine von ihm zur Annahme bevollmächtigte Person anwesend ist, die den Lieferschein unterzeichnet. Bei Annahmeverzug bzw. Annahmeverweigerung ist REDSAM berechtigt, nachweislich entstandene Kosten für Transport, Einlagerung und ggfs. Kapitaldienst in Rechnung zu stellen. Für Falschlieferungen durch unrichtige, fehlende oder unvollständig eingetragene Lieferanschrift ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

4. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine

1. REDSAM verpflichtet sich, voraussichtliche Verzögerungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

2. Falls der Auftraggeber bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder die Verschiebung von Lieferterminen mit REDSAM vereinbart, die er zu vertreten hat, kann REDSAM ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz in Höhe von 25% des Listenpreises der Bestellung geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat REDSAM zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

4. Solange und soweit sich der Auftraggeber mit der Erfüllung von Vertragspflichten, insbesondere der Zahlungspflicht in Verzug befindet, ist REDSAM berechtigt, die Lieferung von Waren und den Abschluss weiterer Verträge von der Stellung banküblicher Sicherheiten abhängig zu machen; darüber hinaus ist REDSAM berechtigt, den Abschluss neuer Verträge von der Vereinbarung einer Zahlung gegen Vorkasse abhängig zu machen.

5. Versendung, Abnahme und Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Das Gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Auftraggeber nicht zur Rücksendung berechtigt ist. Dieses gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder REDSAM noch andere Leistungen, z. B. Versand, Anfuhr oder Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers wird REDSAM auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Schäden versichern.

2. Der Auftraggeber hat Lieferungen von REDSAM unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Auf den Transport zurückzuführende Schäden, sind spätestens innerhalb 5 Tagen als Versicherungsschaden zu melden. Das Risiko der rechtzeitigen Meldung liegt beim Auftraggeber. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Dieses gilt auch für Lieferungen von nachgebesserten oder reparierten Waren. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 12 Monaten geltend zu machen.

3. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Gegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Auftraggebers.

5. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über, jedoch ist REDSAM verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. REDSAM behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware einzulagern. Die Kosten der Einlagerung trägt der Auftraggeber.

6. Preise und Zahlung

1. Sofern keine abweichenden schriftlichen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, wird Vorkasse vereinbart.

2. Die sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Preise sind verbindlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderslautend vereinbart, gelten die genannten Preise ab Werk. Gesetzliche Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.

3. Zahlungen sind in Vorkasse und sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Auftragsbestätigung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für REDSAM kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht REDSAM ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinaus gehenden Verzugschadens bleibt unberührt. REDSAM ist berechtigt, für jede Mahnung EUR 2,50 in Rechnung zu stellen.

4. REDSAM ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist REDSAM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.

6. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von REDSAM nicht schriftlich anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn REDSAM über den Betrag verfügen kann. Bei Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

8. Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Auftraggebers erkennen lassen, kann REDSAM jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die REDSAM Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7. Vertragstextspeicherung

1. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden Login-Bereich einsehen.

8. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum von REDSAM bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum der REDSAM hinzuweisen und REDSAM unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von REDSAM berücksichtigt.

3. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit REDSAM gehörenden Waren erwirbt REDSAM Miteigentum anteilig am Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für REDSAM als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne REDSAM zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von REDSAM im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von REDSAM an den Auftraggeber, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers darf REDSAM zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Auftraggebers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Der Auftraggeber gestattet hiermit dem Auftragnehmer und seinen weiteren sonstigen Bevollmächtigten ausdrücklich, im Falle der Inbesitznahme der Vorbehaltsware die Grundstücke und Gebäude des Auftraggebers zum Zwecke der Einziehung der Vorbehaltsware zu betreten, auf denen bzw. in denen sich die Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes befindet. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die geboten sind, um bei Ausübung des Eigentumsvorbehaltes dem Auftragnehmer die Möglichkeit zu verschaffen, sich wieder in den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu bringen.

5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch REDSAM gelten nicht als Vertragsrücktritt.

6. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an REDSAM ab. REDSAM ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von REDSAM wird der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen benennen. REDSAM darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von REDSAM um mehr als 20%, gibt REDSAM auf Verlangen des Auftraggebers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

8. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Rechtswirksamkeit der vorgenannten Klauseln (8.1.- 8.7.) ein einfacher Eigentumsvorbehalt aufgrund eines üblichen Handelsbrauchs als stillschweigend vereinbart gilt. 

9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren bleiben im Eigentum von REDSAM Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit REDSAM benutzt werden.

9. Gewährleistung

1. REDSAM gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Waren erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. In Bezug auf gelieferte Software sind sich die Parteien jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

2. REDSAM gewährleistet, dass die Waren in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von REDSAM schriftlich bestätigt wurden. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Die Gewährleistungsansprüche gegen REDSAM verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.

4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von REDSAM Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von REDSAM über. Falls REDSAM Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

5. Im Falle der Nachbesserung übernimmt REDSAM die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Auftraggeber, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.

6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an REDSAM muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

7. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt, wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von REDSAM technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Die Gewährleistung entfällt außerdem, wenn der Auftraggeber der Aufforderung durch REDSAM nach Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Eine Nachbesserung oder Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein schriftlicher Mängelbericht vorliegt.

8. Für REDSAM Software gilt außerdem Folgendes: Der Auftraggeber stimmt mit REDSAM darin überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. REDSAM Software macht für jedes von ihr angebotene Programm eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen der Programme angibt. Für das Lizenzmaterial in der dem Auftraggeber überlassenen Fassung gewährleistet REDSAM grundsätzlich den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für das Programm vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, REDSAM nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken. Für den Fall, dass bei Überprüfung einer Mängelanzeige ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden dem Auftraggeber die Kosten der Überprüfung bzw. Reparatur zu den jeweils gültigen REDSAM Sätzen auferlegt.

9. REDSAM gibt keine Garantie auf die Artikel im Sortiment. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Auftraggebers mit dem Hersteller. Das heißt, Ansprüche aus Garantiezusagen Dritter (in der Regel des Herstellers) begründen keinerlei Ansprüche gegen REDSAM Sämtliche Ansprüche aus Garantiezusagen sind unmittelbar gegenüber dem Garantiegeber (in der Regel dem Hersteller) geltend zu machen.

10. Die Verfügbarkeit der TV- und Radioprogramme via Satellit ist abhängig vom Programmanbieter bzw. Satellitenbetreiber und kann nicht garantiert werden. Änderungen der Sendefrequenzen durch den Programmanbieter bzw. Satellitenbetreiber während der Nutzungsdauer des Liefergegenstandes sind unvermeidbar und stellen keinen Gewährleistungsmangel dar. In diesem Zusammenhang ggf. erforderliche, nachträgliche Änderungen am Liefergegenstand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Hotel-TV-Geräte mit WebTV-Funktionalität (Smart-TV) ermöglichen den Zugriff auf Internetdienste und/oder Apps von Drittanbietern (also weder von REDSAM noch vom TV-Hersteller). REDSAM übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Sicherheit oder den dauerhaft ordnungsgemäßen Betrieb, auch wenn diese bei Lieferung bereits vorinstalliert waren. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und dem Betrieb der Internetdienste und/oder Apps stehenden technischen, gesetzlichen und privatrechtlichen Vorgaben, insbesondere in Bezug auf gegebenenfalls nötige Anmeldungen bei Rechteinhabern, Nutzungsbedingungen, Sicherheitsanforderungen und Datenschutz. Für Schäden, die durch Internetdienste und/oder Apps von Drittanbietern verursacht oder ermöglicht wurden, ist eine Haftung durch REDSAM ausgeschlossen.

10. Rückgaberecht

1. Ein vertragliches Rückgaberecht steht dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass REDSAM ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt hat. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht keinesfalls. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung eines Rückgaberechts werden Warenrücksendungen grundsätzlich abgelehnt. Ein von REDSAM eingeräumtes Rückgaberecht gilt nur für bereits bezahlte Ware.

2. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware und bedarf zu seiner wirksamen Ausübung der fristgerechten Rücksendung, wobei das Eintreffen der Ware an der von REDSAM dem Auftraggeber schriftlich benannten Rücklieferadresse maßgeblich ist. Ferner muss die Ware unversehrt, unbenutzt, komplett inklusive allem Zubehör und in vollständiger Originalverpackung eintreffen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3. Generell sind speziell für den Auftraggeber produzierte oder bearbeitete Artikel, Aktions-, Abverkaufs- und Auslauf- sowie alle vom aktuellen Serienstandard abweichende Waren von jedem Rückgaberecht ausgeschlossen. Gleiches gilt für Software-Lizenzen.

11. Haftung

1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von REDSAM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die Haftung auf entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen.

2.  Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet REDSAM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von REDSAM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit REDSAM den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Für die Lieferung von Satelliten-Empfangseinheiten (Sat-Kopfstationen o.ä.) gilt, dass allein der Auftraggeber verantwortlich für die rechtzeitige, ordnungsgemäße Anmeldung der zu empfangenen TV- und Radioprogramme bei deren Rechteinhabern ist. Er trägt sämtliche im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterleitung der TV- und Radioprogramme anfallende Kosten und Gebühren. Eine Haftung durch RedSam.de ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Satelliten-Empfangseinheit bereits mit einem oder mehreren Sendern vorprogrammiert geliefert wird.

12. Verpackungsentsorgung , ElektroG, Entsorgung der gelieferten Waren

1. REDSAM entspricht den gesetzlichen Vorschriften zur Verpackungsentsorgung. Dieses erfolgt im Rahmen eines Branchen-Vertrages in Zusammenarbeit mit einer von REDSAM oder vom Gerätehersteller beauftragten Entsorgungsfirma im Rahmen regelmäßiger Touren. Objekt-Entsorgungen sind rechtzeitig, mit 8-9 Tagen Vorlauf, schriftlich unter Angabe des Ansprechpartners im Hotel mit Telefonnummer bei der REDSAM anzuzeigen, die sich entsprechend bemühen wird, Wunschtermine zu realisieren. Die Verpackungsmaterialien sind dem Entsorger abholgerecht, d.h. flachgelegt, sortenweise getrennt und an einer Stelle ebenerdig, zusammengestellt in gebräuchlichen Sammelsystemen wie Säcken, Containern, etc. verfügbar zu machen. Sonderaufwendungen werden nicht von REDSAM getragen, dieses gilt auch für Kosten, die durch feste Terminvorgaben oder zusätzliche Anfahrten entstehen. Diese sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Für die fachgerechte Entsorgung der Verpackungsmaterialien bei Kleinmengen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich und trägt ggf. anfallende Entsorgungskosten.

3. Nicht REDSAM, sondern der Auftraggeber ist verpflichtet, Geräte, die unter das ElektroG fallen, im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich zu entsorgen.

4. Der Auftraggeber und REDSAM sind sich einig darüber, dass die Kosten der fachgerechten Entsorgung für die von REDSAM gelieferten Waren zu Lasten des Auftraggebers gehen.

13. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2. Erfüllungsort für die Lieferungen der Waren und Vertragsprodukte ist der jeweilige REDSAM-Hauptsitz. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Lüneburg.

3. Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

4. Ist der Auftraggeber mit den angegebenen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, hat er dieses der REDSAM sofort schriftlich in gesonderten Schreiben mitzuteilen. REDSAM ist dann berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass ihr gegenüber irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.

14.  Datenschutz

1. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit REDSAM, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.

2. Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt REDSAM von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

3. Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

•Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

•Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

•Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

•Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

•Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

•Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

•Artikel 21 – Widerspruchsrecht

•Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

•Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

4. Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an REDSAM oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

5. REDSAM versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. In einem solchen Falle werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch solche ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Stand: 01.01.2024

NORDIQ GmbH, Abteilung REDSAM, Stadtkoppel 37, D-21337 Lüneburg Tel.: +49 4131 85 45 7-0 - Fax +49 4131 85 45 7-22

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